Nach einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) wurde die Diagnose G72.3 (Periodische Lähmung) in die Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf aufgenommen. Somit werden Heilmittelverordnungen mit entsprechender ICD-10-Kodierung seit 1. Juli nicht mehr bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung herangezogen. Zu den Diagnosegruppen gehören laut KV Rheinland-Pfalz:
- PN: Periphere Nervenläsionen Muskelerkrankungen;
- AT: Störung der Atmung;
- EN3: Periphere Nervenläsionen/Muskelerkrankungen;
- SB3: System- und Autoimmunerkrankungen mit Bindegewebe- , Muskel- und Gefäßbeteiligung (mit motorisch-funktionellen/sensomotorisch-perzeptiven Schädigungen).
red