350 Millionen Euro zusätzlich pro Jahr – mehr sei für die Ausbudgetierung fachärztlicher Grundleistungen nicht nötig. Das betonte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) vor der Vertreterversammlung am Freitag (8. Dezember). “Das sind Peanuts im Vergleich zu dem Finanzpolster von 19 Milliarden Euro, auf dem die Kassen derzeit ruhen”, sagte Gassen vor den Delegierten in Berlin. Bei seiner Rechnung stützte er sich eigenen Angaben zufolge auf Berechnungen der KBV-Honorarabteilung, ausgehend vom Leistungsbedarf des Jahres 2016.
“Damit hätten wir einen ersten Schritt getan, um die elendige Quotierung zu beenden”, warb Gassen für die Forderung an die neue Regierung. Die Gespräche der vergangenen Wochen hätten dabei gezeigt, dass die Politik durchaus zugänglich sei für die Position der Kassenärzte.
Ohnehin präsentierte die KBV-Spitze ihre Forderungen an die Politik vor den Delegierten selbstbewusst. Die KBV habe ihre Stärke zurückerobert und beherrsche wieder die “Klaviatur, um unsere Anliegen im politischen Raum einzubringen”, sagte Gassen. Zur Vergangenheitsbewältigung nach stürmischen Jahren soll auch ein von der Vertreterversammlung beschlossener Vergleich mit Ex-KBV-Vorstand Dr. Andreas Köhler beitragen.
Nach der Laborreform ist vor der Laborreform
Das KV-System sei heute “stark genug, um viele Dinge selbst in die Hand zu nehmen”, betonte Gassen. Der Überlegung, der Politik mehr Mitspracherecht bei der Bedarfsplanung einzuräumen, erteilte er in seinem Bericht an die Delegierten daher eine klare Absage – ebenso wie “Experimenten” wie der Bürgerversicherung oder einer einheitlichen Gebührenordnung.
Im Mittelpunkt der Aussprache jedoch standen nicht allein diese gesundheitspolitischen Streitthemen. Vielmehr rückte die Laborreform deutlich in den Fokus: “Wir werden im kommenden Jahr eine Laborreform in Gang setzen, die den Namen wirklich verdient hat”, kündigte KBV-Vize Dr. Stephan Hofmeister in seiner Rede an. “Der Kompromiss von 2016 war nur der erste Schritt. Nun folgt Runde zwei, bei der wir medizinisch-inhaltlich darüber nachdenken wollen, was eine gute Laborversorgung qualitativ ausmacht.” Nach der Reform warte somit bereits die nächste.
Zum 1. April 2018 soll die erste Stufe der Reform in Kraft treten. Sie beinhaltet vor allem Änderungen beim Wirtschaftlichkeitsbonus, neue Nachschussregeln sowie eine sinkende Mindestquote für die Vergütung von Laborleistungen (Der Hausarzt 20). Der Deutsche Hausärzteverband sieht dies als ersten Schritt, um Ungerechtigkeiten zu beseitigen. Nun müsse zeitnah aber ein neues, tragfähiges System entwickelt werden.
Eine kurzfristige Änderung der bereits beschlossenen und im April wirksam werdenden Laborreform wurde während der Sitzung der Vertreterversammlung abgelehnt. Man solle diese Reform zunächst wirken lassen, forderte Allgemeinmediziner Dr. Burkhard John, Vorsitzender der KV Sachsen-Anhalt. Auch Dr. Norbert Metke, Chef der KV Baden-Württemberg, erinnerte daran, dass die nun kommenden Änderungen erst der Beginn einer Reform seien.
Eckpunkte für E-Patientenakte gefordert
Bei seinem Blick auf die nächste Legislaturperiode sprach Hofmeister mit Delegation ein weiteres praxisnahes Thema an: Die Diskussion müsse “konstruktiv und mit eigenen Ideen” begleitet werden. Aber: “Am Ende dürfen nicht Substitution oder gar ein ,Arzt light’ herauskommen”, betonte der KBV-Vize. “Neue Schnittstellen sind genau das Gegenteil von dem, was uns in der zukünftigen flächendeckenden Versorgung weiterbringt.”
Heiß diskutiert wird derzeit etwa das Berufsbild Physician Assistant. Ein neuer Beruf schaffe immer auch neue Schnittstellen, gibt der Deutsche Hausärzteverband seit dem Ärztetag im Mai zu bedenken. Für die Hausarztpraxis sieht er keine Einsatzmöglichkeiten für Physician Assistants. Schließlich gebe es mit der VERAH bereits eine besonders für die Hausarztpraxis qualifizierte MFA, an die Hausärzte Leistungen delegieren können. Vorteil der VERAH sei, dass die Aufgaben so in der Hausarztpraxis gebündelt blieben. Auch junge Ärzte sehen den Einsatz von Physician Assistants kritisch.
KBV-Vorstand Dr. Thomas Kriedel schließlich sprach in seinem Bericht ein ganz konkretes Gesetzesvorhaben der neuen Regierung an. Das E-Health-Gesetz liege in der Pipeline und er sei sicher, dass es kommen werde – “egal wie sich die neue Regierung zusammensetzt”. In diesem Zusammenhang forderte Kriedel von der Regierung baldmöglichst Eckpunkte für eine elektronische Patientenakte. Darin sollte eine einheitliche technisch-semantische Struktur vorgegeben werden und ärztliche Expertise eingebunden werden.
Zudem biete das E-Health-Gesetz II Gelegenheit, das Fernbehandlungsverbot zu lockern.